„Wiesbaden On Ice“ 2025 / 2026
2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
3. Folgende Verhaltensweisen sind nicht gestattet:
a) jegliches Verhalten, dass die öffentliche Ordnung gefährdet oder stört; dazu gehört insbesondere die Art und Weise des Auftretens (siehe §6 Absatz 3).
b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Lager, Funktionsräume), zu betreten;
d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;
e) Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik etc. abzubrennen oder abzuschiesen;
f) der Zutritt/Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände unter erkennbar erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss.
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
h) ohne Erlaubnis von Wiesbaden on Ice Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen