hausordnung

„Wiesbaden On Ice“ 2024 / 2025

 

  1. Geltungsbereich
    Diese Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung zur Veranstaltungsfläche Wiesbaden on Ice und gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände mit allen dazugehörenden Einrichtungen.
    Ziel der Hausordnung ist es,
    1. die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern,
    2. das Veranstaltungsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und
    3. einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewähren.
  2. Anerkennung / Bindung
    Besucher erkennen mit dem Betreten, spätestens aber mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Veranstaltungsgelände, die Regelungen dieser Hausordnung als verbindlich an.
  3. Widmung
    Das Veranstaltungsgelände dient vornehmlich der Austragung von Eislaufen, Eisstockschießen und Aufenthalt für Zuschauer und Besuchern. Darüber hinaus können auch andere Veranstaltungen durchgeführt werden.
  4. Hausrecht
    Das Hausrecht übt der Veranstalter und von ihm beauftragtes Personal von Wiesbaden on Ice sowie ggf. die Polizei und Mitarbeiter von Ordnungsdiensten aus. Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe dieser Hausordnung Weisungen zu erteilen.
  5. Aufenthalt
    1. Auf der gesamten Eisfläche (Eisfläche und Eisstockbahnen) dürfen sich an Veranstaltungstagen nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für eine Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Vorgenannte Eintrittskarten sind innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Ordnungsdienstes des Vereins oder gegebenenfalls des Ordnungspersonal/Polizei vorzuweisen.
    2. Für den Aufenthalt auf der Eisfläche an veranstaltungsfreien Tagen gelten diese Regelungen ebenso.
  6. Eingangskontrolle zur Eisfläche
    1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Eisfläche verpflichtet, dem Personal und/oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
    2. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zur Eisfläche nicht gewährt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Inhaber von Eislauftickets oder Tickets zum Eisstockschießen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht grundsätzlich nicht.
    3. Wiesbaden on Ice steht für eine weltoffene, tolerante Freizeitkultur und spricht sich somit ausdrücklich gegen jegliche Diskriminierung Dritter aus. Daher können Personen, die in ihrem Verhalten den Eindruck von fremdenfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, links- oder rechtsextremen Tendenzen erkennen lassen, vom Veranstaltungsgelände oder von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
  7. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
    1. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher haben Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Veranstalters und des Moderators Folge zu leisten.
    2. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
  8. Verbote
    1. Den Besuchern des Veranstaltungsgeländes ist das Mitführen on Gegenständen aller Art, die auf das Veranstaltungsgelände geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände gestört oder gefährdet werden könnte untersagt (wie z.B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Glas- oder Glasflaschen, Dosen, Steine, Stich-, Schneid- und Hiebgegenstände sowie Waffen aller Art). ie Ordner und die Sicherheitsorgane sind berechtigt, beim Zutritt zum Veranstaltungsstätte, durch Nachschau in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen.

    2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

    3. Folgende Verhaltensweisen sind nicht gestattet:

    a) jegliches Verhalten, dass die öffentliche Ordnung gefährdet oder stört; dazu gehört insbesondere die Art und Weise des Auftretens (siehe §6 Absatz 3).
    b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
    c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Lager, Funktionsräume), zu betreten;
    d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;
    e) Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik etc. abzubrennen oder abzuschiesen;
    f) der Zutritt/Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände unter erkennbar erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss.
    g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
    h) ohne Erlaubnis von Wiesbaden on Ice Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
  9. Haftung
    1. Das Betreten und Benutzen des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, wird nicht gehaftet.
    2. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich iesbaden on Ice zu melden.
  10. Folgen bei Zuwiderhandlungen
    1. Gegen Personen, die Handlungen i. S. d. § 8 begehen, wird ein Hausverbot für das Veranstaltungsgelände ausgesprochen.
    2. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden in allen Fällen bei der zuständigen Polizei-Dienststelle zur Anzeige gebracht.
    3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden abgenommen und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden, nach Wegfall der Voraussetzungen zurückgegeben.
  11. Schlussbestimmungen
    In Fällen, die durch die vorliegende Hausordnung nicht geregelt sind, sind die Sicherheitsrichtlinien Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen entsprechend anzuwenden.